1. Erstanalyse
Bevor ich mit einer Datenschutzberatung starten kann, ermittelt meine Erstanalyse den Ist-Zustand des Datenschutzes in Ihres Unternehmens. Sie erhalten eine Bewertung der
technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Festlegung der Projekt-Ansprechpartner
- Terminierung der Audits mit den Fachabteilungen
- Analyse vom gegenwärtigen Ist-Zustand des Datenschutzes und der IT-Sicherheit Ihres Unternehmens entsprechend § 9 BDSG
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verarbeitungen mit personenbezogenen Daten
- Bewertung von Sicherheitslücken, Schwachstellen und potentielle Gefährdungen in Prozessen mit personenbezogenen Daten
- Dokumentation und Abgleich mit den gesetzlichen Bestimmungen
- Prüfung der Erforderlichkeit einer Vorabkontrolle (§ 4d Abs. 5 BDSG)
- Dokumentation der Ergebnisse über den Stand des Datenschutzes mit Maßnahmenempfehlungen in einem abschließenden Bericht, ggf. auch als Präsentation
- Bestellung zum Datenschutzbeauftragten
2. Umsetzung und laufende Betreuung
Die Ergebnisse der Erstanalyse dienen als Grundlage für das Datenschutz-Gesamtkonzept sowie die laufende betreuende Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten. Die Ergebnisse aus
der Erstanalyse fass ich Ihnen mit ganz konkreten Maßnahmenempfehlungen
in einem abschließenden Bericht zusammen.
- Auskunfts- und Registeraufgaben (z. B. Verwaltung von Verfahrensverzeichnissen, Erfüllung etwaiger Meldepflichten des Auftraggebers, Auskunftserteilung gegenüber Betroffenen)
- Optimierung der technischen und organisatorischen Abläufe der Datenerhebung und Datenverarbeitung
- Entwicklung betrieblicher Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten
- Aufbau eines Datenschutzkonzeptes
- Ggf. Durchführung der Vorabkontrolle (§ 4d Abs. 5 BDSG)
- Datenschutz-Schulungen: Mitarbeiterschulungen und Instruktionen, Prüfung der Verpflichtung von Mitarbeitern auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG
- Beantwortung konkreter Anfragen von Mitarbeitern zum Datenschutz